Zukünftiges Wohnquartier „Kleineschholz“ im Stühlinger - Status

- Foto: www.Freiburg.de

Rund 550 Wohneinheiten sollen im künftigen Wohnquartier „Kleineschholz“ gebaut werden. Es soll „günstiger“ Wohnraum entstehen. 50 % (275) davon gefördert. Allerdings werden dafür 250 wirklich günstige Altbauwohnungen u.a. im Metzgergrün abgerissen und bekanntlich ist Neubau fast immer deutlich teurer. Sehr sicher haben die heutigen Mieter dieser Stadtbauwohnungen daher teils erhebliche Nachteile durch diese Baumaßnahme.

Vorausgegangen war im September 2018 ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb für das Gebiet nördlich der Sundgauallee mit fünf Beiträgen, die mit den Anregungen aus der Bürgerschaft weiterentwickelt wurden. Aus diesen Entwürfen hatte eine Jury im Februar den Siegerentwurf ausgesucht.

Der neu entstehende Wohnraum soll im Sinne des Gemeinwohls entwickelt werden. Neben der Freiburger Stadtbau (FSB) und Baugenossenschaften stehen damit auch private Baugruppen im Fokus. Zahlreiche private Bauinteressenten sind bereits mit der Stadt in Kontakt getreten und haben ihr Interesse bekundet.

Die Wettbewerbskonzeption des Siegerentwurfs sieht neben alternativen gärtnerischen Flächen einen großen Park vor, in den die freien Flächen auf dem Grundstück der Agentur für Arbeit integriert werden sollen.

Das Gelände der Kleingartenanlage „Kleineschholz“ befindet sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Stadt Freiburg will das gesamte Grundstück erwerben, die Verkaufsverhandlungen mit der BlmA laufen bereits. Eine Einigung wird bis Anfang nächsten Jahres erwartet. Parallel dazu bereitet die Stadtverwaltung das Vergabekonzept für die Baugrundstücke vor und führt erste Gespräche, unter anderem mit den Genossenschaften und dem Mietshäuser Syndikat.

Um den Bebauungsplan erstellen zu können, muss der prämiierte Wettbewerbsentwurf von Dietrich, Untertrifaller Architekten ZT und Ramboll Studio Dreiseitl detaillierter ausgearbeitet und um weitere Fachplanungen ergänzt werden. Sowohl die Planung für die Verkehrsanlagen als auch die Freianlagen müssen dabei aufgrund des Umfangs europaweit ausgeschrieben werden, was ein längeres mehrstufiges Vergabeverfahren zur Folge hat.

Zusätzlich zu diesen Fachplanungen sind noch weitere Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Der Umgang mit der streng geschützten Mauereidechse stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Während der Kartierungsarbeiten im letzten Jahr wurden großräumig Lebensräume, besonders in den Kleingärten entlang der Güterbahnlinie, festgestellt. In einem speziellen Gutachten werden nun integrierte Maßnahmen erarbeitet, die die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen mit der städtebaulich-landschaftsplanerischen Konzeption bestmöglich kombinieren.

Ziel ist es, allen Pächterinnen und Pächtern das Gärtnern bis einschließlich der Saison 2021 zu ermöglichen. Möglicherweise müssen jedoch einzelne Gärten schon Ende 2020 für die Artenschutzmaßnahmen beansprucht werden, da diese wirksam sein müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Sobald gutachterlich abschließend festgestellt wurde, in welchen Gartenparzellen die artenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, wird die Verwaltung umgehend Kontakt mit den betroffenen Gärtnerinnen und Gärtnern aufnehmen. Für die wegfallenden Gärten können die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer u.U. einen Garten in angrenzenden Kleingartenanlagen bekommen; bei Interesse werden sie vorrangig berücksichtigt. Gleichzeitig entsteht eine neue Kleingartenanlage im Gebiet Moosacker in St. Georgen. Wer seinen Garten seit vielen Jahren hat, den verbindet vieles. Ein Wechsel des Gartens bedeutet oft einen erheblichen Aufwand und eine Umstellung. Befindet sich der neue Garten weiter weg, bedeutet jeder Gartenbesuch auch ein Mehraufwand im Sinne einer längeren Anfahrt.

Von Seiten der Kleingärtner kommt daher starke Kritik, zumal es 2016 einen Gemeinderatsbeschluss gab, der ihnen den weitgehenden Erhalt der Kleingärten zusicherte. https://www.gartenleben-freiburg.de

Aus Klimaschutzgesichtspunkten sind die Kleingärten ohnehin jeglicher Bebauung stark überlegen – auch falls es zukünftig dort einige Gärten gäbe.

So soll es zum Beispiel Gemeinschaftsgärten oder Urban Gardening geben, aber auch die Möglichkeit, auf den Dächern und in den privaten Innenhöfen Gemüse anzubauen. BM Haag betont, dass mit den verschiedenen Formen gemeinschaftlicher und öffentlich zugänglicher Gärten an die innovativen Konzepte des Vereins Gartenleben Freiburg mit dem vorbildhaft umgesetzten „Lesegarten“ angeknüpft werde. Solche und ähnliche Gärten für die Nachbarschaft und die Öffentlichkeit sollen sich auch künftig im Gebiet wiederfinden - wenn auch wahrscheinlich nicht an derselben Stelle. Wegfallen werden nur rein private Gärten.

Die Erschließung dieses neuen Baugebiets erfordert neben dem Abriss der o.g. Wohnungen und Häuser, die Aufgabe der Kleingärten und die Entfernung der Sundgauallee im dortigen Bereich. Die Zahl der Einwohner und Fahrzeuge in der Stadt steigt jedoch kontinuierlich an.

Eine Quartiersgarage soll für die PKW gebaut werden. Die Grünen plädieren dagegen und bestreiten deren Erfordernis. Wer allerdings je einen Parkplatz beim neuen Rathaus und im Stühlinger gesucht hat, weiß, dass das mitunter ein langwieriges Unterfangen sein kann. Zumal Uniklinik, Schulen etc. zusätzliche Parkplätze erfordern.

Mit Vorliegen aller erforderlichen Gutachten und Fachplanungen soll dann der Bebauungsplan erstellt werden. Die Offenlage ist für 2020 geplant.

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