Landschaftzerstörendes Rückhaltebecken im Bohrertal

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Folgende Rede hat Stadtrat u. Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) im Gemeinderat am 11.12.2018 zum Thema Hochwasserschutz Bohrertal (Projektgenehmi-gung und Einleitung eines Enteignungsverfahrens, TOP 20, Drucksache G-18/261) für die Fraktionsgemeinschaft FL/FF gehalten: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass wir eine völlig andere Sicht auf die Dinge haben, als die, die hier von allen anderen Vorrednern beschrieben wurde. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Begründungen seitens des Baudezernats versucht wird, den Bau des Hochwasserdamms im Bohrertal vom Bau eines Stadtteils Dietenbach zu entkoppeln. Und das, obwohl in früheren Vorlagen klar festgestellt wird, dass einem Beginn der Gewässerausbauarbeiten am Dietenbach erst nach Inbetriebnahme der Hochwasserrückhaltebecken Bohrertal und Breitmatte zugestimmt werden kann. Jetzt auf einmal sollen Dietenbach und Rückhaltebecken keinesfalls etwas miteinander zu tun haben? Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird der Hochwasserdamm im Bohrertal ausschließlich für Dietenbach benötigt! Dass die Wiehre und angrenzende Stadtteile dann auch noch vor Hochwasser geschützt wären, ist allenfalls ein willkommener Kollateralnutzen. Bisher hat die dortige Überschwemmungsgefahr das Baudezernat über lange Zeit offensichtlich nur unwesentlich beeindruckt. Ganz im Gegenteil wurden noch vor wenigen Jahrzehnten Baugenehmigungen unmittelbar am Hölderlebach erteilt – wie beispielsweise am Roßhaldeweg. Meine Damen und Herren, das Dietenbachgelände liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100) nach § 65 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG). Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Überschwemmungsgebiete Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Überschwemmungsgebiete im Sinne dieses Paragrafen sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. In einem Überschwemmungsgebiet besteht grundsätzlich ein Bauverbot nach § 78 WHG. In § 77 WHG wird sogar noch ein Schritt weitergegangen, indem gefordert wird, dass frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, so weit wie möglich wiederherzustellen sind. In Green-City geht man paradoxerweise den umgekehrten Weg! Man will einen neuen Stadtteil in einem Überschwemmungsgebiet bauen! Der Bau des neuen Stadtteils auf einer HQ100-Überschwemmungsfläche in der Dietenbachniederung ist nach § 78 WHG aber nur möglich, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird. Durch den beantragten Bau des Hochwasserrückhaltebeckens im Bohrertal auf Gemarkung Horben soll diese Kompensation realisiert werden. Das Becken im Bohrertal soll also nicht, wie von der Stadtverwaltung dargestellt, dem Hochwasserschutz von Günterstal, Wiehre oder Haslach dienen, sondern soll einzig und allein das Bauverbot im Überschwemmungsgebiet der Dietenbach-Niederung umgehen. Ohne die vorliegende Funktion dieser Hochwasserschutz-Bauwerke ist Dietenbach nicht genehmigungsfähig. Ohne den Planfeststellungsbeschluss für Horben kann Dietenbach nicht wie geplant bebaut werden, weil die Gewässer-Ausbaubreite des Dietenbachs auf das 2-3fache hochgesetzt werden müsste und sich dann dauerhaft die bebaubare Fläche um mehrere ha verringern würde. Der Bau eines 280 m langen und über 13 m hohen Dammes im Bohrertal, aber auch der Ausbau der Breitmatte erfordern umfangreiche Erdbewegungen durch Bagger, Planierraupen und LKW, alle mit Dieselmotoren ausgerüstet. Eine gigantische Menge an Transportfahrten und Erdbewegungen sind für die bis zu 3 m hohe Aufschüttung des Dietenbachgeländes zu prognostizieren. Die Folgen des durch CO2 verursachten Klimawandels sollen also durch weiteres massenhaftes Ausstoßen von CO2 verringert werden? Wie verquer ist das denn? Und es ist moralisch schon seltsam, wenn seitens der Stadt so getan wird, als hätte man die Rückendeckung der Umweltverbände für ein solches Vorgehen. Da diese sich gegen Dietenbach positioniert haben, ist es ja wohl nur logisch, dass sie sich auch gegen die landschaftszerstörenden Rückhaltebecken aussprechen. Meine Damen und Herren, das Regen-Einzugsgebiet des Hölderlebaches ist ja überschaubar. Es handelt sich um das recht kleine, nur ca. 18 km² große Gebiet der nordwestlichen Schauinslandhänge. Dieses Gebiet ist nahezu komplett unversiegelt und kann daher von vornherein schon mal große Wassermassen fassen und zurückhalten. Und es ist ja keineswegs so, dass für die Stadtteile am Hölderlebach nichts gegen trotzdem noch mögliches Hochwasser unternommen worden sei. Ganz im Gegenteil ist die Breitmatte vor einigen Jahren als großes Regenrückhaltebecken ausgebaut worden und kann damit ebenfalls enorme Wassermassen zurückhalten. Zum Schutz von Günterstal würde die Entschärfung der beiden Engstellen an der Hirsch-Brücke und beim Stadttor viel Gefahrenpotential vermindern. Würde man dann noch dem Vorschlag des ehemaligen Leiters des Amtes für Stadtentwässerung, Jürgen Bolder, folgen und die Wonnhalde-Kleingärten als potentielle Überflutungsfläche nutzen, dann wären in unseren Augen die Stadtteile Wiehre, Haslach usw. wirksam geschützt. Als Pächter eines dortigen Kleingartens habe ich persönlich jedenfalls nichts gegen eine solche Lösung einzuwenden. Man muss auch mal die Rund-Um-Sorglos-Paket-Mentalität mancher Zeitgenossen in Frage stellen. Wer am Unterlauf der Mosel oder des Rheins wohnt, der weiß, dass sein Haus alle paar Jahre mehrere Meter hoch im Wasser steht und trifft entsprechende Vorsorge. Wer ein Haus am Hölderlebach baut oder kauft, der muss sich darüber im Klaren sein, dass sein Haus bei Hochwasser des Baches ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Auch ich habe diese leidvolle Erfahrung machen müssen. Bei einem Platzregen vor einigen Jahren stand die obere Stadtstraße in kurzer Zeit 60 cm unter Wasser. Und aufgrund der geschlossen Häuserfront auf der Westseite der Stadtstraße mit einem einzigen Durchlass bei unserem Haus schoss ein Großteil des Wassers der Stadtstraße in den Hof und von dort direkt in unseren Keller. In Kürze stand der ca. 100 m² große Lehmboden-Keller komplett unter Wasser. Warum schildere ich Ihnen das? Weil es bei mir eben nicht zu der Forderung nach einem Regenrückhaltebecken an den Herdermer Hängen führte, sondern zu Überlegungen, was ich baulich verändern muss, um ein solches Schadensereignis künftig auszuschalten oder zumindest zu minimieren. Nein, meine Damen und Herren, Hochwasserschutz bei vorhandenen Häusern liegt in erster Linie in der Eigenverantwortung der Hauseigentümer. Der bisherige Ausbau der Breitmatte und weitere geplante kleinere Maßnahmen der Stadt unterstützen diesen Schutz. Dazu brauchen wir die Regenrückhaltebecken im Bohrertal und eine Vergrößerung der Breitmatte nicht. Und den Bau von Dietenbach lehnen wir aus ökologischen, landwirtschaftlichen und finanziellen Gründen ab. Dazu brauchen wir die Regenrückhaltebecken im Bohrertal und eine Vergrößerung der Breitmatte ebenfalls nicht. Wir von Freiburg Lebenswert / Für Freiburg lehnen daher diese Druckvorlage ab! https://freiburg-lebenswert.de/landschaftzerstoerendes-rueckhaltebecken-im-bohrertal/

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Redaktion FRIMP

Freitag, 28. Dezember 2018 - 20:55 Leider hat nur die Fraktion von Freiburg Lebenswert/Für Freiburg gegen die Enteignung des Horbener Landwirts und dieses überdimensionierte 20 Mio. € Hochwasserschutzprojekt gestimmt.

Siehe auch:
http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-freiburg/bitte-mehr-ehrlichkeit-seitens-der-stadt

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