Gesundheitsamt erlässt Allgemeinverfügungen für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die Stadt Freiburg

Nach Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner

Verlängerung der Sperrzeiten für Gastronomiebetriebe und Einschränkung des sogenannten Gassenschanks

In Freiburg ist innerhalb von Fußgängerbereichen in der Innenstadt und bei Veranstaltungen und Wochenmärkten im gesamten Stadtgebiet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Nachdem im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg die Zahl der Neuansteckungen mit Covid-19 in der sogenannten 7-Tages-Inzidenz den kritischen Wert von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten hat, ist die Zuständigkeit zum Erlass von Allgemeinverfügungen von den Ortspolizeibehörden auf das Gesundheitsamt übergegangen. Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, das auch für die Stadt Freiburg verantwortlich ist, am Mittwoch, den 21. Oktober, noch zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

In der Stadt Freiburg gilt ab Donnerstag, 22. Oktober eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe von 23:00 bis 06:00 Uhr. Die Abgabe alkoholischer Getränke über die Straße ist bereits ab 19:00 Uhr untersagt. Dies gilt ebenfalls bis 06:00 Uhr.

In der Innenstadt von Freiburg ist innerhalb von Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, denen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, oder Behinderung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich oder zumutbar ist.

Auch bei Veranstaltungen ist im gesamten Stadtgebiet durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für Wochenmärkte.

Die Allgemeinverfügungen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.breisgau-hochschwarzwald.de sie treten am Donnerstag, 22. Oktober in Kraft und gelten zunächst bis zum Ablauf des 8. November.

 

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