Finanzielle Unterstützung für Studierende in Zeiten der Corona-Pandemie

Finanzielle Unterstützung für Studierende in Zeiten der Corona-Pandemie

Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen in Höhe von 100 Millionen Euro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vergeben über die 57 im Deutschen Studentenwerk organisierten Studenten- und Studierendenwerke

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

FAQs für Studierende:

Das Wichtigste vorab: Mit den 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. 

 Wer bereits ein Darlehen, Stipendien oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.

Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, wird diese Überbrückungshilfe nicht erhalten und möge bitte keinen Antrag stellen.

Der Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Nur wenn die pandemiebedingte Notlage weiterbesteht, ist eine erneute Antragstellung für einen weiteren Monat zulässig. 

Das Studenten- bzw. Studierendenwerk, bei dem Sie Ihren Antrag online einreichen, entscheidet auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Gewährung des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Reihenfolge der Antrags-Bearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim jeweiligen Studenten- bzw. Studierendenwerk. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. 

Ein Anspruch auf Gewährung der Überbrückungshilfe besteht nicht. 

Anträge werden an das Studenten- oder Studierendenwerk gerichtet, das für die Hochschule zuständig ist, an der Sie studieren. Bei einer Hochschule mit mehreren Standorten ist das Studenten- oder Studierendenwerk am Hauptsitz Ihrer Hochschule zuständig. Für Hochschulen ohne zuständige Studierenden- und Studentenwerke legt das Deutsche Studentenwerk ein zuständiges Studierenden- oder Studentenwerk fest.  

Weitere Infos für Studierende, die wegen Corona Finanzprobleme haben:

https://www.swfr.de/de/geld/corona-nothilfe/

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